Der Hundeführerschein Berlin

 

24.10.2017

Der Hundeführerschein - die Verwirrung geht weiter

 

Die Unsicherheiten bezüglich des Hundeführerscheins bestehen weiterhin. Auf der Seite der Stadt kann man sich ausführlich über Neuerungen, sofort in Kraft tretende, irgendwann später in Kraft tretende, solche die Fragen offen lassen und sonstige Verwirrungen informieren.

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So steht zur Leinenpflicht zum einen "Voraussichtliches Inkrafttreten ab 01.01.2017" auf der Informationsseite der Stadt. Im Gesetzestext finden wir hingegen die Aussage:

"Bis zum Inkrafttreten der zweiten Rechtsverordnung bleibt alles wie gehabt, d.h. die alten Regelungen zur Leinenpflicht gelten unverändert fort. Die nach neuem Recht vorgesehene generelle Leinenpflicht und die Ausnahmen/Erleichterungen hiervon für sachkundige Halterinnen und Halter sowie „Bestandshundehalter“ gelten also zunächst noch nicht."

Also erst mal alles wie früher. So kann man das dann auch dem Ordnungsamt oder Passanten mitteilen. Wie der Hundehalter das Inkrafttreten mitbekommen wird, wird sich zeigen. Es ist ab 2018 geplant.

Wer dann ab Inkrafttreten der allgemeinen Leinenpflicht nicht zu den Ausnahmen (Gesetzestext S.5 §6(1),(2)8. sowie (3) / S.16 §29 (1)1.) gehört und eine Sachkunde ablegen möchte, der muss dies bei zugelassenen Sachverständigen tun. Bis eine Übergangszeit von mindestens einem Jahr verstrichen ist, sind die bisher zugelassenen Sachverständigen für Sachkunde und Wesentest zuständig. Im Laufe der Zeit werden dann weitere Sachverständige ernannt werden.

 

Zum Thema Hundekauf / Neuanschaffung finden wir im Gesetzestext eine ab SOFORT geltende Neuregelung die besagt:

"Aufnahme der Haltung eines Hundes bis zum Alter von einem Jahr in Berlin nur noch gestattet, wenn der Hund von einer sachkundigen Person erworben wird; bei Abgabe eines Hundes ist dem Erwerber eine Bescheinigung u.a. über die Rasse/Kreuzung zu erteilen (§ 16 Absatz 3 und 4 HundeG)"

Über die Kontrolle dieser Neuregelung ist mir bisher nichts zu Ohren gekommen......

 

Ansonsten gilt ab sofort die Pflicht, Kottüten mit sich zu führen. Das ist dolle, da freuen sich meine Schuhe... ;-)

 

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19.05.2016

Dann geht es jetzt wohl doch schneller..... mit dem Hundeführerschein...??

 

Das Hundegesetz geht gerade mit Dringlichkeit in die letzte Runde und könnte daher tatsächlich schon ab Sommer dieses Jahres gelten. Es gibt, im Vergleich zum Stand im Januar ein paar Änderungen.

Es sieht so aus als ob.....

 

> weiterhin zur Befreiung von der Leinenpflicht eine Sachkundeprüfung notwenig sein wird. Genaue Aussagen zu Prüfungsinhalt und Prüfungsordnung / Prüfern gibt es weiterhin nicht.

> Hundehalter mit Hunden unter 30 cm Schulterhöhe von der Sachkundepflicht befreit sein werden.

> die Führerscheinpflicht generell nur für neu angeschaffte Hunde gelten soll. Dies zumindest als Übergangsregelung (soviel zum Sinn des Hundegesetzes).

> die Bezirke mehr Freiheiten bekommen sollen, bestimmte Flächen als Hundeausflaufgebiet kennzeichnen zu können, bzw. bestimmte Flächen komplett für Hunde verbieten zu dürfen.. (!!!)

> die Rasseliste aus dem Gesetz gestrichen werden soll aber weiterhin mit drei Rassen (Pit Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier) als gesonderte Rechtsverordnung bestehen bleibt.

> die Kotbeutelpflicht auch weiterhin eingeführt werden soll.

> die Neuanschaffung eines jungen Hundes unter einem Jahr OHNE Nachweis einer Sachkunde für Haltung, Handel und/oder Zucht eines Hundes verboten und mit Bußgeld geahndet wird.

 

 

Über Sinn oder Unsinn dieses Gesetzes möchte ich mich an dieser Stelle nicht weiter äußern. Mal sehen, was bis zum Sommer noch so passiert. Zumindest den letzten beiden Punkten kann ich persönlich etwas abgewinnen.

 

 

12.01.2016

Was auf uns zukommt - Die Ergebnisse des Bello Dialogs

Immer wieder werden wir Hundetrainer nach dem neuen Hundegesetz gefragt. Und dem Hundeführerschein, vor dem vielen graut. Was für Einschränkungen oder Zugewinne bedeutet das neue Hundegesetz für unsere Hunde? Und für wen genau? Und ab wann?

 

DIE ECKDATEN

 
Hundeschule LottaLeben Hundetraining Berlin Leinenpflicht fuer Hunde

Viele Hunde gehen auf dem Bordstein aus Sicherheitsgründen ohnehin an der Leine

Nicht vor 2016
(erfahrungsgemäß, wir leben in Berlin, wird es noch länger dauern)


Das Fäkalienthema versucht man durch eine Kottütenpflicht in den Griff zu bekommen. Wer kontrolliert wird, muss Kottüten dabei haben. Immer. Sonst kann es extrem teuer werden.


Es gilt pauschal genereller Leinenzwang, natürlich mit Ausnahme der schon bestehenden Hundeplätze und Hundeauslaufgebiete, sowie für diverse Arbeitshunde (z.B. Assistenzhunde).
Damit ist der einzige Unterschied: Es gilt, anders als bisher, auch ein Leinenzwang auf den Gehwegen.
Der Hundeführerschein ist keine Pflicht, damit kann jedoch der jetzige Zustand (kein Leinenzwang auf Gehwegen) wieder hergestellt werden.
Hundehalter, die innerhalb der letzten 6 Jahre mindestens 3 Jahre am Stück einen Hund gehalten haben und mit diesem nicht (offiziell!) auffällig geworden sind, sind von der Führerscheinpflicht befreit.


Wer die Prüfungen abnehmen darf, was sie kostet und wie der genaue Inhalt aussehen wird, ist noch nicht festgelegt. Sie wird mit Sicherheit einen Sachkundeteil und eine praktische Prüfung umfassen.


Die Rasseliste gefährlicher Hunde wurde auf vier Rassen reduziert.
(Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Tosa Inu)

 


 
Hundeführerschein

Was all die Diskussionen mit Politikern, Hundeexperten und Hundehaltern nicht hervorgebracht haben, sind sinnvolle und wesentliche Änderungen, wie ich finde. Gegenwärtig sieht es so aus, dass alle Hundehalter, die nicht in der Nähe eines Hundeauslaufgebietes wohnen, theoretisch ihren Hund permanent an der Leine haben müssen. Oder, wenn er gut hört, ihn auf gut Glück an der Straße ohne Leine laufen lassen können. Was in vielen Fällen nicht möglich ist. Das bedeutet, dass diese Menschen entweder an ein Hundeauslaufgebiet umziehen müssten oder ihren Hund unter tierschutzwidrigen Bedingungen halten müssen. Wie hat der Senat diese Dauergratwanderung für verantwortungsbewusste Hundehalter, denen aber auch die seelische Gesundheit ihres Hundes am Herzen liegt, gelöst? Leider gar nicht.

Es wäre schön gewesen, wenn Hunde wieder mehr Freiheit genießen könnten UND gleichzeitig mehr Rücksicht auf den Rest der nicht-hundehaltenden Bevölkerung genommen werden würde. Dass viele Hundehalter leider nicht von selbst mit rücksichtsvollem Verhalten glänzen, kann man bedauerlicherweise täglich erleben. Man hätte aber auch Anreize schaffen können. Anreize den Führerschein machen zu wollen, mit dem Hund arbeiten zu wollen, nicht unangenehm auffallen zu wollen. Diese Anreize vermisse ich im neuen Hundegesetz sehr. 

Wie handhaben es z.B. andere Länder?

In England beispielsweise, der zweiten großen Hundenation Europas, sind die Regeln was Restaurants und Geschäfte betrifft zwar weitaus strenger, aber Parks und Strände betreffend, sind die Engländer oftmals wesentlich entspannter als das hier der Fall ist. Aber auch in England werden die Gesetze immer strenger. Ob das nun auf die zunehmende Enge und Bevölkerungsdichte zurückzuführen ist, oder ob auch in England die Hundehalter-Etikette immer mehr zu wünschen übrig lässt, weiß ich nicht. Generell haben die Engländer es aber immer so gehandhabt: Wer seinen Hund unter Kontrolle hat, sprich, wer seinen Hund aus ALLEN Situationen abrufen kann und einen Hund hat, der niemanden anspringt und belästigt, der kann ihn ohne Leine laufen lassen. Es sei denn, der Park ist durch Schilder anderweitig als Leinenpflichtzone ausgewiesen. Der Grundtenor war immer: Ein gut erzogener Hund stört niemanden und darf auch seine Freiheiten haben. In manchen Parks gibt es z.B. auch bestimmte Uhrzeiten, in denen Hunde frei laufen dürfen. Alles individuell und durch Schilder kommuniziert.

Was hätte man also in Berlin machen können? Man hätte z.B. einen Freilauf in den Parks, generell in den Morgenstunden und zu Jahreszeiten, in denen niemand im Park auf dem Boden liegt oder Ball spielt, einführen können. Über einen bestimmten Probezeitraum. Und dies nur für Personen mit Hundeführerschein. Wenn die Hundehalter diese neue Freiheit und die damit verbundenen Regeln (keinen Kot oder Buddellöcher hinterlassen, Park so verlassen wie vorgefunden, niemanden belästigen) ernst nähmen, wunderbar. Mit der Auflage, dass das Gesetz nach abgelaufener Probezeit u.U. wieder rückgängig gemacht würde, insofern man sich nicht benehmen könne. Im Moment leiden alle Hundebesitzer unter dem schlechten Verhalten anderer Hundebesitzer, die die Missgunst der Berliner auf uns alle ziehen. Und jene, die sich Mühe bei der Erziehung geben und sich respektvoll anderen Menschen und auch anderen Hundehaltern gegenüber verhalten, müssen die "Strafe" mit ausbaden. Wie das immer so ist.... Daher hätte ich einen Anreiz für alle, sich fair zu verhalten, toll gefunden. So wie das Gesetz jetzt aussieht, wird sich am Verhalten vermutlich nichts ändern. Ich vermute eher noch mehr Trotzverhalten "und jetzt lass ich meinen Hund erst recht den Park umgraben", als ein Aufeinander-Zugehen. Chance verpasst, werter Senat. Ich hätte diese Idee durchaus für umsetzbar gehalten. Mit "incentives" hat schon einiges funktioniert........

 

 
 
 
Posted on January 7, 2016 and filed under Alltag mit Hund.