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Aussehen und Genetik beim Hund

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Modefarben und ihre möglichen Auswirkungen

Hier ein sehr interessanter Artikel aus der Zeitschrift Wuff zum Thema Aussehen und Genetik beim Hund. Den meisten Menschen dürfte der Zusammenhang zwischen der Fellfarbe ihres Hundes und möglichen Gesundheitsrisiken gar nicht bewusst sein. Klar wählen wir auch aus optischen Gründen einen Hund aus, davon kann sich sicher kaum einer frei sprechen. Den meisten Züchtern ist der Zusammenhang allerdings sehr wohl bekannt. Aber wir wissen ja alle: Was sich gerade gut verkauft…… Am Ende leidet vor allem der Hund, aber auch der Halter, dem sein Tier natürlich ans Herz gewachsen ist und der mit ihm leidet. Wenn die einjährige Dalmatinerhündin schon fast taub ist, der blaue Bully sich vor lauter Jucken wund krazt und die charcoal Labrador Hündin mit ständigen Magen-Darm Problemen und Allergien zu tun hat, ist das keine Lapalie. Genau wie bei der Züchtung brachyzephaler (kurzschnäuziger) Rassen oder Rassen mit anderen angeborenen Behinderungen, gibt es in Deutschland kaum Einschränkungen bei der Hundezucht. Was gefällt wird “produziert”.

In den letzten Jahren sind immer mehr Farbschläge aufgetaucht, die es vorher gar oder fast nicht gab. So geschehen beim silbernen Labrador (sowie charcoal und champagner) oder den sogenannten Tigerdackeln. Plötzlich tauchten überall blaue Französische Bulldoggen und Staffordshire Terrier auf und der erste Merle-Chihuahua, den ich sah, der war ganz klar ein Hingucker. Sieht ja auch wirklich toll aus und was zunächst neu und “selten” ist, steigert natürlich immer unser Verlangen.

Was bedeutet es nun aber, wenn Hunde das dominante Merle-Gen oder das rezessive Dilutegen tragen oder vorrangig weiß gefärbt sind? Ist automatisch immer mit Problemen zu rechnen? Der ursprüngliche Zeitungsartikel aus der Zeitschrift Wuff ist leider nicht mehr verfügbar. Dafür hier ein Ersatz, den ich im Netz gefunden habe, der die wesentlichen Informationen ebenfalls anschaulich vermittelt.

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Posted on May 27, 2019 and filed under Nützliches.

Der Hundeführerschein

 
 

07.01.2019

Der Hundeführerschein.

LEINENZWANG

Seit 01.01.2019 gilt offiziell die allgemeine Leinenpflicht in Berlin.

“Allgemeine Leinenpflicht nach dem Berliner Hundegesetz bedeutet, dass Sie Ihren Hund im gesamten Stadtgebiet an die Leine nehmen müssen, ausgenommen ausgewiesene Hundeauslaufgebiete und Hundefreilaufflächen.”

WANN GILT DIE LEINENPFLICHT NICHT?

1. Für alle Hunde, die schon vor dem 22.07.2016 gehalten wurden.

Und wie weise ich das nach? Ganz einfach ;-):

“……..Für den Nachweis, dass Sie bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes Halterin/Halter des Hundes waren, reicht eine entsprechende Haftpflichtpolice, der Steuerbescheid, Eintrag im Heimtier- ausweis oder die Registrierung bei einem Heimtierregister, die ggf. nach Aufforderung durch die kontrollierenden Dienstkräfte des Ordnungsamtes oder der Polizei nachträglich bei der Behörde vorgelegt werden können, aus…... . “

2. Für alle, die als sachkundig gelten und eine Sachkundebescheinigung erhalten haben gilt die allgemeine Leinenpflicht nicht.

Die also eine Sachkundeprüfung (theoretischer Teil) sowie den praktischen Teil einer Hundeführerscheinprüfung bestanden haben. Also den Hundeführerschein haben.

Oder in den letzten 5 Jahren einen Hund 3 Jahre ohne Beanstandung gehalten haben.

Oder z.B. Tierärzte, Hundführer von Diensthunden, Jäger mit Jagdgebrauchshundeprüfung, alle mit § 11, Sachverständige der Stadt, etc.

WAS BEDEUTET DIE BEFREIUNG VON DER LEINENPFLICHT?

Leider nicht das, was man sich wünschen würde. Die Leinenpflicht bleibt im Grunde überall bestehen, mit Ausnahme von Bürgersteigen (also direkt an der Straße) und Brachflächen (die es kaum noch gibt). Der Anreiz, sich die Mühe zu machen und die entsprechenden Kosten zu tragen ist demnach äußerst gering. Da hat die Stadt ein wenig geschlafen. Hinzu kommt, dass das Üben im Stadtbereich gar nicht erlaubt ist. Wer seinen Hund gut erziehen möchte, darf dies nicht an seinem Wohnort auf dem täglichen Spaziergang tun. Denn ein verlässlicher Rückruf übt sich schlecht an einer 2 Meter Führleine…..Ein erschreckend wenig durchdachtes Konzept.


WO KANN ICH DIESE SACHKUNDEBESCHEINIGUNG ERWERBEN, WENN ICH MICH DAFÜR ENTSCHEIDE?

Der Hundeführerschein wird unter anderem vom Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV), dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) und dem Berufsverband Zertifizierter Hundetrainer abgenommen. Zudem von sogenannten Sachverständigen der Stadt Berlin. Eine Liste der Sachverständigen erhält man vom jeweiligen Ordnungsamt. Oder hier ;-). Die Kosten sind nicht einheitlich. Ein Vergleich lohnt.

Hier die links zu den Seiten:>>

Weitere Infos auf den Seiten der Stadt, hier.



WAS WIRD GEPRÜFT?

1. Theoretischer Teil:

“Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen mit vorgegeben Antwortmöglichkeiten (Multiple Choice). Der theoretische Teil ist bestanden, wenn mindestens 70 Prozent der Fragen richtig be- antwortet sind. Die Prüfung dauert 45 Minuten und wird unter Aufsicht durchgeführt…..”

Ich wünschte, dass alle Hundehalter diese Fragen läsen und lernten. So viel wichtiges Input zum Thema höflicher Umgang miteinander, im Kontakt mit angeleinten Hunden, im Hundesauslaufgebiet. Vielleicht würde es helfen. ;-)

2. Praktischer Teil:

“In der praktischen Prüfung wird der Gehorsam des Hundes von einer sachverständigen Person geprüft. Der Hund soll bei der Prüfung mindestens 1 Jahr alt sein. Die Einzelheiten der Prüfung sind in Anlage 1 zur Hundegesetzdurchführungsverordnung beschrieben.'“

Wer sich mal so einen Bewertungsbogen für die Gehorsamsprüfunge ansehen will….. Aber macht Euch nicht verrückt. Wichtig ist im Allgemeinen, dass Ihr zeigen könnt, dass Ihr Eure Hunde einschätzen und führen könnt und wenn vereinzelte Dinge mit Eurem Hund nicht so gut klappen, Ihr trotzdem in der Lage seid, die Allgemeinheit (Menschen, andere Hunde, Straßenverkehr, Haus- und Wildtiere) nicht zu stören.

“Die Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag beim Ordnungsamt Ihres Wohnbezirkes, nachdem Sie erfolgreich die Sachkundeprüfung bei einem von der zuständigen Senatsverwaltung zugelassenen Sachverständigen abgelegt haben…..”

GILT MEINE SACHKUNDE AUCH FÜR ANDERE HUNDE?

“Nein, die Bescheinigung gilt grundsätzlich nur für einen bestimmten Hund. D. h., für jeden weiteren gehaltenen Hund ist eine gesonderte Sachkundebescheinigung erforderlich….”

GILT MEINE SACHKUNDE AUCH FÜR ANDERE, DEN HUND AUSFÜHRENDE PERSONEN?

“Nein, die Bescheinigung gilt nur für die Person, die mit dem Hund zusammen die Prüfung abgelegt hat. Andere den Hund ausführende Personen müssten ggf. eine eigene Sachkundebescheinigung für den Hund erwerben.”

Weitere Informationen zum Hundegesetz auf der Seite der Stadt, hier.

WELCHE HUNDE GELTEN ALS GEFÄHRLICH UND WIE IST DER ABLAUF HIER?

“Zu den gefährlichen Hunden aufgrund Rassezugehörigkeit (sog. Listenhunde) gehören in Berlin derzeit Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen.

Als gefährlich gelten auch Hunde sonstiger Rassen oder Kreuzungen, die vom zuständigen Ordnungsamt aufgrund eines Vorfalls (i.d.R. Biss eines Menschen oder Tieres) als gefährlich eingestuft wurden.”

Bitte lesen Sie dazu im Hundegesetz ab Abschnitt 3 § 17:

WIE KANN MIR DIE HUNDESCHULE LOTTALEBEN HELFEN?

Die Prüfung kann man in der Hundeschule LottaLeben wie oben beschrieben, nicht ablegen. Jedoch können wir uns gemeinsam auf die Prüfung vorbereiten. Was aus der Praxisprüfung könnte mit meinem Hund schwierig werden? Was klappt im Alltag nicht gut? Stürmt er zu angeleinten Hunden hin und ich habe ihn nicht mehr unter Kontrolle? Zerrt er an der Leine zu anderen Hunden hin und ist aufgedreht und /oder bellt sogar? Lässt er sich nicht von Fremden anfassen? etc.

Den Trainingsbedarf, der sich von Hund-Halter Team zu Hund-Halter Team natürlich unterscheidet, können wir gemeinsam ermitteln und angehen.

 
 
Posted on January 7, 2019 and filed under Alltag mit Hund, Nützliches.

Hundeauslaufgebiete und Hundeplätze in Berlin

Beitrag im Stadtführer für Hunde, Fred & Otto zum Thema Freilauf für Berliner Hunde

Jeder Berliner Hundehalter kennt das Problem. Hunde sind in “1. Öffentlichen Grün- und Erholungsanlangen, 2. in Waldflächen, die nicht an den Zugangswegen durch besondere Schilder ausdrücklich als dafür freigegeben gekennzeichnet sind (Hundeauslaufgebiete) […] an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen.” ......

Posted on May 15, 2013 and filed under Alltag mit Hund, Nützliches.